Neuerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) - gültig ab 01.01.2024

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten: Wichtige Änderungen bei neuen Heizungsanlagen seit 01.01.2024!

 

Die 2. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im September 2023 verabschiedet und beinhalten v. a. neue Vorschriften zur Anlagentechnik.

 

Seit dem 01.01.2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz und muss jede neue Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten auf 65 % Erneuerbaren Energien basieren. Außerhalb eines Neubaugebiets soll diese Regelung frühestens ab 2026 gelten. Bei Bestandsgebäuden ist kein Heizungstausch vorgeschrieben, sofern die Heizung noch funktioniert oder repariert werden kann. Bei einem sofortigen Heizungstausch und Umstieg auf 65% Erneuerbare Energien können jedoch staatliche Förderungen zu klimafreundlichem Heizen bezogen werden. Damit hat die Novellierung große Auswirkung auf das energieoptimierte Bauen und künftige Aufträge sowie deren Förderung.

 

Was sagt das GEG zum Erneuerbaren Heizen?

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen.

 

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Die Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

 

Übergangslösungen bei Heizungshavarie

Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

  

Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudesanierung gefördert.