Gebäudeenergiegesetz - GEG 2023 - gilt seit dem 1. Jan. 2023!
Zum 01.01.2023 ist das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 in Kraft getreten. Änderungen gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz 2020 sind:
- Reduzierung des Neubauanforderungswert Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- PV-Anrechnung nur noch mit monatlichen Bilanzierung - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt.
- Referenzgebäude WG - DIN-V 18599-10: 2018-09: nutzungsbedingter Mindestaußenluftwechsel nNutz: 0,50 h-1.
- Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren) und die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen.
- Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist für BEG nicht mehr zulässig. (Energieausweise können für Wohngebäude noch bis zum 31.12.2023 mit dem Berechnungsverfahren 4108-6/4701-10 erstellt werden).
- Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein.